Montag bis Freitag erfolgen Anreise und Einweisung nach individueller Absprache und organisatorischen Gegebenheiten. Bitte notieren Sie dazu Ihre evtl. Vorstellungen in der Rückmeldung des Vertrages.
Ab 17.30 Uhr sowie am Wochenende steht Ihnen ein separater Ansprechpartner für die Gästeeinweisung und für Fragen zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei weitere Anmerkungen im ggfls. ausgefertigten Buchungsvertrag.
Ihre Abreise sollte in den Vormittagsstunden des Abreisetages vorgesehen sein. Sollte am Abreisetag keine weitere Gruppe anreisen, besteht die Möglichkeit den Aufenthalt bis max. 14.00 Uhr zu verlängern.
Bei unmittelbarem Gruppenwechsel erfolgt die Zimmerräumung bis 10.00 Uhr/die Räume zum Aufenthalt im Erdgeschoss bis spätestens 12.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben zu An- und Abreise vertraglich abgestimmt werden müssen.
Eine Verbindlichkeit Ihrer Buchung besteht erst nach Rückgabe der im Vertrag beiliegenden Rückmeldung. Im beiderseitigen Interesse bitten wir um sorgfältiges Ausfüllen und Rückgabe innerhalb von 4 Wochen. Sollte dies nicht erfolgen, so wird Ihr reservierter Termin bei weiteren Anfragen erneut vergeben.
Beachten Sie bitte auch, dass wir bei einer teilweise oder generellen Stornierung der Buchung – ab 6 Monate vor dem vereinbarten Termin – ein Leerbettengeld in Höhe von 50 % des finanziellen Verlustes berechnen müssen. Wir bitten Sie für diese Festlegung herzlich um Verständnis!
Weitere Inhalte zum Vertragsrücktritt/ Stornierung entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Pkt. III, VI, VII.
Bezgl. Rücktritt aufgrund Covid-19 gelten die Anordnungen der Behörden gemäß „objektiver/subjektiver Unmöglichkeit“.
Bitte sichern Sie sich ggfls. selbständig durch eine Reiserücktrittsversicherung ab; Ausfallrisiken für Ihre Reise können nicht durch unser Gästehaus getragen werden.
Während oder nach Ihrem Aufenthalt erhalten Sie eine Rechnung ausgehändigt oder im Anschluss per E-Mail oder Post zugesandt.
Die Zahlung ist innerhalb 14 Tage nach Erhalt fällig. Während unserer Bürozeiten (Mo-Fr) ist eine Bezahlung auch in Bar über unser Büro möglich.
Liebe Gäste unseres Hauses,
mit diesen Zeilen bitten wir Sie um Kenntnisnahme und Verständnis für folgende
Informationen:
Wir weisen darauf hin, dass unser Haus in die Rubrik „Selbstversorgerhäuser“
eingetragen ist.
Daraus folgt, dass das Mittagessen ausschließlich von externen Zulieferern gekocht und zur Selbstabholung bereitgestellt wird.
Daher sind wir von Angebotsvielfalt & Öffnungszeiten der ortsansässigen Gastronomie
abhängig; dies betrifft auch die Rücksichtnahme auf Sonderheiten
(vegetarisch/Unverträglichkeiten).
Montag bis Freitag ist es möglich, dass wir den Komplettservice für das Mittagessen
zu unseren Vollversorgerkosten übernehmen.
Freitag bis Sonntag ist uns dies aus Personalgründen leider nicht möglich. Dennoch
übernehmen wir für Sie gern die Bestelldienste. Abholung und Service erfolgen dann über die Gruppe.
Die Speisen berechnen wir in diesem Falle zum aktuellen Selbstkostenpreis der
Gastronomie und reichen diesen unverändert an Sie durch. Eine Preisorientierung finden Sie in unserer Preisliste, später im Vertrag.
Selbstverständlich besteht diese kostengünstigere Möglichkeit des „Mittagessenservice in Eigenregie“ auch für Aufenthalte Montag bis Freitag. In der Rückmeldung zum Vertrag
setzen Sie dazu bitte ein Kreuz unter „Mittagessenbestellung“.
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Aufgrund der Basis „Selbstversorgerhaus“ verfügt unser Team nicht über einen
gezielt angestellten Koch.
Dennoch bieten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Vollversorgungsservice
(Frühstück + Abendbrot) an. Wir bitten um Verständnis, dass dies ausschließlich für
Montag bis Freitag und nur an „normalen“ Wochenenden im Jahr möglich ist. Alle
verlängerten/Feiertags-WE sind von dieser Möglichkeit leider ausgeschlossen.
Die Mittagessen/Semmelbestellung kann jedoch nach Verfügbarkeit der externen Dienste auch zu diese besonderen Zeiten oder in Abendstunden realisiert werden.
Im Rahmen Frühstück/Abendbrot bemühen wir uns auf Sonderwünsche bzgl.
Unverträglichkeiten etc. einzugehen. Wir bitten um Verständnis, dass uns hier
Grenzen gesetzt sind. Bitte sprechen Sie uns kurz vor Ihrer Anreise dazu an, wir
bemühen uns um Lösungsfindung.
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Hinweise zur Möglichkeit „Gefüllter Kühlschrank“ –
Dieser Service ist ausschließlich für Selbstversorger wie Kinder-/Jugendgruppen
gedacht und steht für Mo-Fr sowie für normale Wochenenden zur Verfügung:
Wir bestellen das Mittagessen/Kompott für Sie – zum „Service in Eigenregie“
(Beschreibungen s.o.)
Für Frühstück und Abendbrot erstellen wir einen Speiseplan und kaufen für Sie ein. Alle
Speisen dazu sind zur Anreise bereitgestellt und bedürfen noch der Zubereitung und des entsprechenden Küchenservice. Unser Personal ist hierbei nicht vor Ort. Bitte planen Sie dafür im Rahmen Ihrer Abläufe entsprechend Zeit ein.
Reg. Nr. 2045 (3) KRin Dr. Vogel
Anpassungen (kursiv) an das Gästehaus CVJM-Huthaus durch A. Seidel/CVJM-SN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tagungshäuser der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (EVLKS)
Wir bitten, nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis zu nehmen.
Sie sind Bestandteil des mit Ihnen geschlossenen Vertrages:
I. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen, die in Zusammenhang mit der Überlassung von Betten, Zimmern, Räumen des Tagungshauses zur Beherbergung sowie zur Durchführung von Veranstaltungen stehen. Die AGB gelten auch für alle weiteren Räume, Wand- und andere Flächen (u.a. Freiflächen), die mit dem Tagungshaus in Zusammenhang stehen.
II. Vertragsabschluss
- Der Vertrag wird zwischen dem Tagungshaus und dem jeweiligen Vertragspartner geschlossen. Der Vertrag wird rechtswirksam nach Eingang der Vertragsunterzeichnung durch den Vertragspartner beim Tagungshaus.
- Ist der Vertragspartner eine politische Vereinigung, eine nichtchristliche Glaubensgemeinschaft oder eine Weltanschauungsgemeinschaft, so ist die inhaltliche Ausrichtung der Gruppe und der Tagung bei der Buchung vom Vertragspartner dem Tagungshaus gegenüber anzuzeigen.
III. Vertragsverpflichtungen
- Das Tagungshaus ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und vom Tagungshaus zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese und weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise des Tagungshauses zu zahlen. Dies gilt auch für im Auftrag und auf Rechnung des Vertragspartners veranlasste Leistungen und Auslagen des Tagungshauses an Dritte. Ab 01.01.2021: Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, schließen die vereinbarten Preise die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.Alle Leistungen bis 31.12.2023 sind umsatzsteuerfrei. Ab 01.01.2024 besteht die Möglichkeit einer Umsatzsteuerpflicht auf entsprechende Leistungen.
- Preisänderungen: Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss wesentliche & nicht vorhersehbare Kostensteigerungen eintreten und/oder die Inflationsrate in Deutschland 6 % übersteigt (gemessen am Verbrauchervorjahresindex VPI zum Vorjahresmonat) bleibt dem Tagungshaus die Möglichkeit einer Preisanpassung vorbehalten. Ein neues Angebot/Vertrag zur Zustimmung wird dem Vertragspartner vorgelegt. Bei Nichteinwilligung besteht die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts vom Vertrag. (s. auch unter VI. Rücktritt Vertragspartner).
IV. Änderungen der Teilnehmerzahl oder Veranstaltungszeiten
- Die Preise können vom Tagungshaus geändert werden, wenn der Vertragspartner nach Vertragsschluss Änderungen der Anzahl der Betten/Zimmer oder Räume, der Leistungen des Tagungshauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Tagungshaus dem zustimmt.
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl soll spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn dem Tagungshaus mitgeteilt werden; sie bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des Tagungshauses.
- Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Tagungshauses die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Tagungshaus zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Tagungshaus trifft selbst ein Verschulden an der Verschiebung.
- Die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten, Zimmer und des Geländes endet mit der im Vertrag benannten Regelung und getroffenen Absprachen zum Abreisetag; spätestens 16.00 Uhr.
V. Rechnungslegung
- Schriftliche Rechnungen des Tagungshauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnung kann auch per Email gestellt werden. Bei Zahlungsverzug ist das Tagungshaus berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen. Das Tagungshaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
- Das Tagungshaus ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
VI. Rücktritt des Vertragspartners
- Sofern zwischen dem Tagungshaus und dem Vertragspartner ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde (z. B. Option Preisanpassung), kann der Vertragspartner bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Tagungshauses auszulösen. Das Tagungshaus bestätigt den kostenfreien Rücktritt schriftlich.
- Bei vorzeitiger Abbestellung einer beiderseits schriftlich unterzeichneten Buchung oder Teile der Buchung nach Ablauf des kostenfreien Rücktrittsrechts entstehen die in der Rückmeldung (Vertragsbestandteil) benannten Kosten. Diese werden bei Vertragsabschluss vom Vertragspartner anerkannt und durch die zu leistende Unterschrift bestätigt.
- Bei vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommenen Zimmern und Räumen hat das Tagungshaus entstehende Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
VII. Rücktritt des Tagungshauses
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Kaution auch nach Verstreichen einer vom Tagungshaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Tagungshaus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Wenn bei einer Option ein Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde, ist das Tagungshaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Buchungsanfragen anderer Vertragspartner nach den vorgebuchten Zimmern oder Räumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Tagungshauses keine feste Buchung für diesen Zeitraum unmittelbar und schriftlich vornimmt. Fazit: Das Tagungshaus ist erst mit geleisteter Unterschrift des Vertragspartners auf der Rückmeldung (Vertragsbestandteil) und mit Posteingang dieser im Tagungshaus „CVJM-Huthaus“ verbindlich gebucht.
- Ferner ist das Tagungshaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls a. höhere Gewalt oder andere vom Tagungshaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; b. Zimmerbuchungen oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, bspw. der Person des Vertragspartners oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wurden; c. das Tagungshaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des christlichen Tagungshauses in der Öffentlichkeit gefährden kann und gegen elementare Grundsätze des christlichen Glaubens verstoßen wird oder d. ein Verstoß gegen Punkt II Nummer 2 dieser AGB vorliegt.
- Das Tagungshaus hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
VIII. Zimmer und Raumbereitstellung
- Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung gewünschter Räume oder Betten/Zimmer. Erworbene Raum/Zimmeransprüche sind im Vertrag geregelt und mit Unterschrift des Vertragspartners in der Rückmeldung (Vertragsbestandteil) bestätigt.
- In der Rückmeldung (Vertragsbestandteil) ist geregelt, ab wann gebuchte Räume und Betten/Zimmer dem Vertragspartner zum Anreisetag zur Verfügung stehen. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Weiterhin sind in der Rückmeldung Zeiten zur Beräumung von Zimmern und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie des Abreisezeitpunktes geregelt. Danach kann das Tagungshaus für die zusätzliche Nutzung von Zimmern bis 18.00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises bzw. bei Räumen 80% des Tagesmietpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
IX. Nutzungsbedingungen; Hausordnung
- Die Hausordnung ist zu beachten. Den Weisungen der Hausleitung und der beauftragten Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung bzw. Nichtfolge-leistung der Anweisungen der Weisungsbefugten des Tagungshauses kann die sofortige Beendigung des Aufenthaltes einzelner Teilnehmer oder der ganzen Gruppe durch die Leitung des Tagungshauses angeordnet werden. Für alle daraus entstehenden Kosten oder Schäden haftet der Vertragspartner.
- Auf die Schließzeiten und die Einhaltung der Nachtruhe ist vom Vertragspartner zu achten. a. Aus brandschutztechnischen Gründen besteht ein generelles Rauchverbot in allen Räumen, Flächen und Zimmern des Tagungshauses. Polizei- und Feuerwehreinsätze sind bei einem Fehlalarm, sofern dies vorsätzlich oder fahrlässig geschieht, kostenpflichtig.
b. Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Anderslautende Regelungen sind bei Bedarf mit dem Tagungshaus zu vereinbaren.
c. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten.
d. Offenes Feuer ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen (bspw. Grillplätzen, Kamine) erlaubt. Offenes Feuer im Haus ist grundsätzlich nicht zulässig. Kerzen und Teelichter sind gestattet, jedoch unter ständiger Beobachtung zu halten.
e. Der Einsatz von Rauchentwicklern ist untersagt. Ausnahme: Räucherkerzen, Duftstäbchen – diese sind nicht in der Nähe der Rauchmelder zu entzünden.
f. Für den Ersatz von Zimmerschlüsseln wird ein Kostenbeitrag erhoben. - Parkplätze, Freiflächen
Auf den Parkplätzen gilt die StVO. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt), Fahrrädern usw. auf dem Gelände des Tagungshauses wird nicht gehaftet.
X. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
- Soweit das Tagungshaus für den Vertragspartner auf dessen schriftliche Veranlassung technische Geräte und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners.
- Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte und Einrichtungen. Er stellt das Tagungshaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Geräte und Einrichtungen frei.
- Für Schäden, die dem Tagungshaus durch vom Vertragspartner mitgebrachte Elektrogeräte (bspw. Wasserkocher, Kaffeemaschine, Fön) entstehen, haftet der Vertragspartner.
- Störungen an vom Tagungshaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen (bspw. W-LAN) werden nach Möglichkeit durch das Tagungshaus sofort beseitigt.
XI. Haftung des Tagungshauses
- Das Tagungshaus haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Tagungshauses zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Tagungshauses auftreten, wird das Tagungshaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Vertragspartner verpflichtet, das Tagungshaus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen. Mit Blick auf Mängel an der Unterkunft gilt die Frankfurter Tabelle.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste des Tagungshauses werden mit Sorgfalt behandelt. Das Tagungshaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch und gegen Entgelt des Gastes die Nachsendung derselben. Im Tagungshaus vergessene Gegenstände werden drei Monate aufbewahrt und danach entsorgt. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
XII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen bzw. im Tagungshaus. Das Tagungshaus übernimmt für Verlust, Untergang (Totalvernichtung) oder Beschädigung keine Haftung.
- Mitgebrachte Dekorations- und Eventmaterialien (bspw. Feuerwerk) haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen und ggfls. vom Vertragspartner rechtlich anzumelden (Kommune). Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Tagungshaus abzustimmen.
- Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Vertragspartner das, darf das Tagungshaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Vertragspartners vornehmen.
XIII. Haftung des Vertragspartners
- Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude, Inventar und Außengelände, die durch einzelne Teilnehmer, durch die Gruppe als Ganzes, Mitarbeitende des Vertragspartners oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Unberührt bleibt das Recht des Tagungshauses, daneben die einzelverantwortlichen Schädiger in Anspruch zu nehmen.
- Das Tagungshaus kann von dem Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (bspw. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Gruppen und Organisationen, die nicht über eine entsprechende Dachorganisation versichert sind bzw. für die kein Versicherungsschutz besteht, wird empfohlen, vor Antritt einer Belegung eine entsprechende, zeitlich befristete Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Für die vom Vertragspartner organisierte Gruppe von Personen wie auch für die Sicherstellung von Erster Hilfe ist der Vertragspartner als Veranstalter verantwortlich.
XIV. Urheberrechtliche Forderungen
Alle vom Vertragspartner durchgeführten Musikveranstaltungen müssen von diesem vorab der GEMA oder sonstigen Verwertungsgesellschaften gemeldet werden. Die Gebühren gegenüber der GEMA oder sonstigen Verwertungsgesellschaften trägt der Vertragspartner. Das Tagungshaus wird vom Vertragspartner bezüglich aller diesbezüglichen Forderungen freigestellt.
XV. Datenschutzbestimmung
Das Tagungshaus versichert die vertrauliche Behandlung der von dem Vertragspartner angegebenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten nach 2 Jahren. Die Daten werden verschlossen aufbewahrt und nur für statistische Zwecke bzw. bei Rückfragen durch den Vertragspartner zur durchgeführten Buchung bzw. bei Wunsch des Vertragspartners für eine Neubuchung verwendet. Wird die Löschung der Daten unmittelbar nach Beendigung des Aufenthaltes gewünscht, so ist dies dem Tagungshaus mitzuteilen. Die Löschung erfolgt dann umgehend nach Bestimmung.
Das Tagungshaus erteilt dem Vertragspartner auf Anfrage Auskunft, welche Daten des Vertragspartners bei ihm gespeichert sind. Die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Vertragspartners ist ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Ausschluss ist die Weitergabe der Daten an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen des Aufenthaltes beauftragt sind.
XVI. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Tagungshauses.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Tagungshauses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2022
Erstellt durch die juristische Abteilung des Ev.- Luth. Landeskirchenamtes Sachsen,
inhaltlich angepasst an das Tagungshaus durch die organisatorische Leitung des CVJM-Huthaus (alle Änderungen in Kursiv)
In rücksichtsvollem Miteinander achte jeder auf ein Umfeld der seelischen, geistigen und
körperlichen Gesundheit.
„Unruhestifter zurechtweisen, Kleinmütige trösten, sich der Schwachen annehmen, Gegner widerlegen, sich vor Nachstellern hüten, Ungebildete lehren, Träge wachrütteln, Händelsucher zurückhalten, Eingebildeten den rechten Platz anweisen, Streitende besänftigen, Armen helfen, Unterdrückte befreien, Gute ermutigen, Böse ertragen und – ach – alle lieben.“
Augustinus Aurelius (354 – 430),
Bischof, Philosoph, Kirchenvater
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